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   OVG Hamburg, 08.12.2005 - 4 Bf 314/02   

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OVG Hamburg, 08.12.2005 - 4 Bf 314/02 (https://dejure.org/2005,10316)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.12.2005 - 4 Bf 314/02 (https://dejure.org/2005,10316)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 4 Bf 314/02 (https://dejure.org/2005,10316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Wegen nach preußischem Recht; Rechtmäßigkeit der Anwendung der Widmungsvermutung der unvordenklichen Zeit im preußischen Recht auf im privaten Eigentum stehende Wegeflächen; Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens ...

  • Judicialis

    HWG § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • klemmpartner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentliche Wege auf privatem Grund (RA Gero Tuttlewski; Hamburger Grundeigentum 2006, 292)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Hamburg, 24.03.2000 - 2 Bs 403/99
    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2005 - 4 Bf 314/02
    Auf das Rechtsmittel der Beklagten hob das Oberverwaltungsgericht den Beschluss auf und lehnte den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ab (Beschluss vom 24.3.2000, 2 Bs 403/99).

    Voraussetzung für die Widerlegung der Vermutung des § 11 HWG ist, dass eindeutig ausgeschlossen werden kann, dass der A. kamp bei Inkrafttreten des Hamburgischen Wegegesetzes ein vorhandener Weg im Sinne des § 64 HWG gewesen ist (OVG Hamburg, Beschluss vom 24.3.2000, 2 Bs 403/99).

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2005 - 4 Bf 314/02
    Lässt sich dem eigentlichen Rechtsschutzanliegen des Klägers mit einer Feststellungsklage nicht bloß ebenso gut, sondern sogar besser als mit einer Anfechtungsklage Rechnung tragen, so steht § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO der Wahl dieser Klageart nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.6.2004, BVerwGE 121, 152, m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00

    Straßen- und Wegerecht, Verwaltungsprozessrecht; Feststellungsklage; Öffentliche

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2005 - 4 Bf 314/02
    Die "Öffentlichkeit des Weges" berührt die Rechtsbeziehungen des Klägers als Eigentümer und als Anlieger zu dem Weg als Sache bzw. zu der Beklagten, die für einen öffentlichen Weg straßenrechtlich verantwortlich ist (vgl. OVG Weimar, Urteil vom 11.12.2001, 2 KO 730/00, juris).
  • BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 44.02

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; Arzneimittelvertrieb;

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2005 - 4 Bf 314/02
    Dagegen bilden Tatbestandsmerkmale, von deren Vorliegen die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten abhängen, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis (BVerwG, Urteil vom 20.11.2003, NVwZ-RR 2004, 253, 254, m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.2002 - 9 A 3.02

    Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt;

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2005 - 4 Bf 314/02
    Dass nach dem preußischen Recht die Rechtsvermutung der unvordenklichen Zeit nur mit der Einschränkung galt, dass der fragliche Weg im Eigentum des örtlich zuständigen Trägers einer allgemeinen kommunalen Wegebaulast, also der Gemeinde stand, ist auch in der neueren Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Preußischen OVG betont worden (BVerwG, Urteil vom 27.11.2002, DVBl. 2003, 541).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - 11 A 251/01

    Öffentlichkeit eines Straßenstücks wegen dessen Querung eines Privatgrundstücks;

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2005 - 4 Bf 314/02
    Das gilt auch für die Widmung eines Weges für die Öffentlichkeit (vgl. OVG Münster, Urteil vom 26.11.2003, 11 A 251/01, juris).
  • OVG Hamburg, 11.03.2005 - 4 Bf 64/02

    Staatenlosigkeit; feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs 1

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2005 - 4 Bf 314/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 11.3.2005, 4 Bf 64/02, juris), sind unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht.
  • OVG Hamburg, 26.05.1992 - Bf VI 35/90

    Verbreiterungsfläche; Erschließungsbeitrag; Erschließungsstraße

    Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2005 - 4 Bf 314/02
    Dieses Gesetz galt in den ehemals preußischen Teilen Hamburgs (erst) ab dem Jahre 1950 aufgrund §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsvereinheitlichung vom 15. Juni 1950 (HmbGVBl. Seite 129; vgl. im Einzelnen hierzu: OVG Hamburg, Urt. v. 26.5.1992, Bf VI 35/90, juris).
  • VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 404/14

    Einstufung eines Grundstücks als Wald

    Die zwischen den Beteiligten strittige Frage, ob § 2 LWaldG auf die streitgegenständlichen Grundstücke Anwendung findet, ist daher im Rahmen von § 43 VwGO ebenso zu betrachten wie die Frage des Bestehens eines Biotops (OVG Sachsen, Urteil vom 09.05.2007 - 1 B 882/06 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.03.2005 - 8 LB 4072/01 -, juris) oder eines öffentlichen Weges (OVG Hamburg, Urteil vom 08.12.2005 - 4 Bf 314/02 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.11.2003 - 1 A 251/01 -, juris) auf dem Grundstück des Klägers oder dessen Lage in einem Naturschutzgebiet (OVG Hamburg, Urteil vom 26.02.1998 - Bf II 52/94 -, juris).

    Dem eigentlichen Rechtsschutzanliegen des Klägers wird mithin durch eine Feststellungsklage besser Rechnung getragen als durch Erhebung von Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklagen; § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO steht daher der Wahl dieser Klageart nicht entgegen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2010 - 3 L 465/08 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 08.12.2005 - 4 Bf 314/02 -, juris [jew. für die Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; statthafte Klageart; DDR;

    Lässt sich dem eigentlichen Rechtsschutzanliegen der Kläger mit einer Feststellungsklage demzufolge besser als mit einer Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage Rechnung tragen, so steht § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO der Wahl dieser Klageart nicht entgegen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 08.12.2005 - 4 Bf 314/02 - juris).
  • VG Braunschweig, 21.09.2010 - 6 A 111/09

    Keine Widmungsvermutung kraft unvordenklicher Verjährung in Niedersachsen

    Durch die Feststellungsklage lässt sich aber eine potenzielle Vielzahl von Anfechtungsprozessen vermeiden, sodass sie hier einen effektiveren und damit besseren Rechtsschutz gewährleistet (vgl. OVG Hamburg, U. v. 08.12.2005 - 4 Bf 314/02 -, juris Rn. 47).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2015 - 2 L 173/13

    Feststellung der Öffentlichkeit einer Straße

    Bei Streitigkeiten über die Öffentlichkeit einer Straße ist die Feststellungsklage die Klage, die den besten Rechtsschutz bietet (vgl. HambOVG, Urt. v. 08.12.2005 - 4 Bf 314/02 -, juris RdNr. 47; OVG LSA, Urt. v. 19.05.2010 - 3 L 465/08 -, juris RdNr. 25).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 L 156/09

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

    Lässt sich dem eigentlichen Rechtsschutzanliegen der Kläger mit einer Feststellungsklage demzufolge besser als mit einer Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage Rechnung tragen, so steht § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO der Wahl dieser Klageart nicht entgegen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 08.12.2005 - 4 Bf 314/02 - juris).
  • VG Stade, 16.10.2007 - 1 A 2789/05

    Ansehung eines Weges als eine öffentliche Straße im Sinne des Niedersächsischen

    Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Dezember 2005 - 4 Bf 314/02 -).
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